Finanzielle Hilfe für Flutopfer:
Grundsteuer erlassen!
Die Grundsteuer knüpft als Realsteuer an das Grundstücks-/Immobilieneigentum. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich insbesondere nach dem Umfang der Bebauung. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen („Nebenkostenabrechnungen“) kann die Grundsteuer auf den Mieter übertragen werden. Faktisch wird „wohnen“ besteuert.
Wohnen ist in den Katastrophengebieten gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich. Bereits zum 15. August 2021 ist die nächste Grundsteuerzahlung zu leisten.
Während das Grundsteuergesetz eingeschränkte Erlassmöglichkeiten vorsieht, gilt es, die Erlassmöglichkeiten der Abgabenordnung zu prüfen. Danach können Steuern zum Teil oder ganz erlassen werden, wenn die Erhebung/Einziehung „unbillig wäre“:
„Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.“
Jedes Schadensereignis und jede persönliche Situation ist unterschiedlich und dementsprechend kann hier keine Aussage zu einer tatsächlichen Reduzierung der Grundsteuer getroffen werden.
Für Betroffene steht hier einen Musterantrag zum Download bereit:
Damit kann ein erster Schritt zur Reduzierung der Grundsteuer gesetzt werden und eine finanzielle Entlastung geschaffen werden.